Jede Frau hat von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ende der Stillzeit bzw. bis zum Ende des 9. Lebensmonates des Kindes Anspruch auf Hebammenhilfe. Während dieser Zeit ist die Hebamme die
Fachfrau und Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um die Schwangerschaft, die Geburt und die Zeit danach. Die Betreuung kann je nach Situation und Bedürfnis der Frau sehr unterschiedlich
und vielfältig sein. Die Hebamme begleitet und berät die Schwangere, führt Vorsorgeuntersuchungen durch, leistet Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und betreut die Familien während des
Wochenbettes und im ersten Lebensjahr des Kindes.
Die Kosten für die Hebammenleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen diese Leistungen in der Regel ebenfalls, sofern dies
vereinbart wurde.